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Ernst-Bode-Straße 17  Ι  27432 Bremervörde

Tel: + 49 (0) 47 61 / 22 60

Brillenverordnung

Wenn sie ab dem 18. Lebensjahr einen neue Brille brauchen

Brillenverordnung

KASSENLEISTUNG

Bis zum vollendeten 18.Lebensjahr und bei schwerer Sehstörung (Sehschärfe des besseren Auges mit Brille maximal 30%) sind Brillenglas-Bestimmung und Standard-Gläserkosten Kassenleistung wie früher. Auch wird beim Augenarzt in jedem Fall auf Kassenkosten geprüft, ob die Sehstörung mit einer Sehhilfe (ganz oder teilweise) ausgeglichen werden kann, oder auf krankhaften Veränderungen der Augen beruht, z.B. Zuckerkrankheit oder Grauer Star.

KEINE KASSENLEISTUNG

Patienten ab 18 Jahren müssen sämtliche Kosten ihrer Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) selber tragen, außer wenn eine Sehhilfe zur behandlung bestimmter Erkrankungen erforderlich ist. Daher ist die gezielte Bestimmung der benötigten Brillenglaswerte keine Kassenleistung.

NUR DER AUGENARZT

kann feststellen, ob und in welchem Ausmaß eine Sehverschlechterung durch eine Sehhilfe gebessert werden kann oder ausschließlich oder teilweise auf anderen Ursachen beruht.

Er berücksichtigt bei der Brillenanpassung:

Veränderungen der Augen
Funktionen der Augen und
Ihre individuellen Sehanforderungen für Ferne und Nähe – sei es im privaten oder beruflichen Bereich. Die Verordnung ist auch Ihr Beleg für eine private Zusatzversicherung.

Ist die Brillenglas-Bestimmung keine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (siehe oben!), so müssen diese privatärztlich durchgeführten Leistungen nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden.


Herausgeber:
PatienteninformationΙGemeinschaftspraxis
Facharztpraxis für Augenheilkunde
Dr. med. Christoph Wehner
Dr. med. Andreas Meyer-Rößler
Ernst-Bode-Straße 17
27432 Bremervörde
Telefon : + 49 (0) 47 61 / 22 60
Telefax: + 49 (0) 47 61 / 68 10
E-Mail: augen-brv@t-online.de
Internet: www.augenpraxis-bremervoerde.de

Adresse

Ernst-Bode-Straße 17

27432 Bremervörde 

Tel: + 49 (0) 47 61 / 22 60

Sprechzeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag:

08:00 – 12:00 Uhr 

13:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch und Freitag:

08:00 – 12:00 Uhr 

und nach Vereinbarung

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